Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und die „Nutznießer“ erhalten nur die Erträge. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten werden in privatrechtlicher Form gebildet und dienen gemeinnützigen Zwecken.
Die Carl und Grete Schröder Stiftung ist aus einer testamentarischen Verfügung der Eheleute Carl und Grete Schröder aus Bremen im Jahre 2000 entstanden Es ist eine rechtsfähige Stiftung. Sie ist beim Senator für Inneres, Kultur und Sport der Freien Hansestadt Bremen registriert und dient dem Zweck der Förderung der Arbeit der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft – Landesverband Bremen.
Die Stiftung ist gemeinnützig. Steuerabzüge auf Erträge aus dem Stiftungskapital fallen nicht an. Gemäß der Satzung können Zustiftungen in beliebiger Höhe erfolgen. Diese Zustiftungen unterliegen wegen der Gemeinnützigkeit ebenfalls nicht der sonst fälligen Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
Die Stiftung wird durch ein Kuratorium geführt. Ihm gehören an:
Über die Geschäftsstelle des LV Bremen der DMSG, Tel. 32 66 19, sind sie zu erreichen und informieren Sie gerne und beantworten alle Fragen.
Wir haben dem Ehepaar ein Haus, eine Stätte der Zusammenkunft und der Selbsthilfe für MS Erkrankte zu verdanken. Das Haus soll auch ein Begegnungsort für andere Menschen werden, um sich kennenzulernen und miteinander zu wirken. Wir vermieten den Saal und den Gruppenraum.
Schauen Sie rein, informieren Sie sich. Wir zeigen Ihnen gerne das Haus. Die MS- Beratungsstelle, Tel. 32 66 19, ist der Ansprechpartner. Wir haben auch einen Flyer, der Sie informiert.
Die Carl und Grete Schröder Stiftung ist Mitglied im Stiftungshaus Bremen e.V.